Naturbestattungsmöglichkeiten
In Österreich herrscht grundsätzlich Bestattungspflicht. Mögliche Formen einer Bestattung sind die Feuerbestattung oder Erdbestattung. Bei der Erdbestattung handelt es sich um eine Beisetzung in einem Grab oder Gruft. Die Feuerbestattung ist durch eine Kremierung und Urnenbestattung definiert.[1] Die Bestattung einer Urne kann auf einem Friedhof, Zuhause (mit Genehmigung) oder in der Natur stattfinden. Naturbestattungen können nur auf bewilligten Arealen durchgeführt werden. Naturbestattungen dürfen nur auf dafür gewidmeten und genehmigten Flächen durchgeführt werden und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt. Das Bestattungsgesetz obliegt den Ländern. Das bedeutet, dass es neun verschiedene Gesetze für die Bestattungsmöglichkeiten gibt. Jedes Land definiert und regelt durch seine Gesetze die Möglichkeiten und Bestimmungen der Bestattung. In jedem Bundesland ist das jeweilige Gesetz anzuwenden. Dies ist auch der Grund, wieso die Naturbestattung GmbH Donaubestattung ausschließlich in Niederösterreich und nicht in Oberösterreich durchgeführt. In allen neuen Bestattungsgesetzen ist das ausstreuen der Asche in Österreich untersagt. Eine Ausnahme stellt die Aschenstreuwiese der Naturbestattung GmbH am Friedhof der Altkatholischen Kirchengemeinde (Zentralfriedhof) dar.
Wir arbeiten überregional und versuchen stets neue Projekte und Naturbestattungsareale zu verwirklichen.

 

[1] Vgl. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/19/Seite.190600.html, Stand vom 13.7.2016.

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