Für viele Menschen ist der Gedanke an ein Testament oder die eigene Bestattung unangenehm.

Gleichzeitig erleben wir als Bestattungsunternehmen täglich, wie wichtig klare Vorsorge ist – sowohl für die Angehörigen als auch für die Umsetzung des persönlichen letzten Willens. Immer mehr Menschen kommen auf uns zu um Vorsorge zu treffen um dadurch Ihre Angehörigen und sich selbst zu entlasten.

Ein gut formuliertes Testament kann dabei helfen, Unsicherheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

Wo kann ich ein Testament aufsetzen?

  1. Eigenhändig (privatschriftlich)
    Sie können Ihr Testament selbst verfassen – vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift.
    Dies ist die einfachste Form, birgt aber das Risiko von Formfehlern oder unklaren Formulierungen.
  2. Beim Notar (notarielles Testament)
    Der Notar berät, stellt rechtlich korrekte Formulierungen sicher und beurkundet das Dokument offiziell. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Vermögen, Immobilien oder komplexe familiäre Konstellationen vorliegen.

Wo sollte ein Testament hinterlegt werden?

  • Amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht
    Das eigenhändige oder notarielle Testament wird dort sicher verwahrt.
    Vorteil: Das Gericht weiß im Todesfall sofort Bescheid, und das Testament wird nicht übersehen.
  • Beim Notar
    Notarielle Testamente werden automatisch im Zentralen Testamentsregister registriert und sind daher ebenfalls sicher auffindbar.
  • In der Familie oder bei Vertrauenspersonen
    Nur empfehlenswert, wenn ganz klar ist, wer im Todesfall informiert wird – und wo das Dokument liegt.

Ein wichtiger Hinweis aus unserer Praxis!!!

Persönliche Bestattungswünsche sollten nicht ins Testament, da dieses oft erst Wochen nach der Bestattung geöffnet wird. Bewahren Sie diese separat auf – zum Beispiel in einer Vorsorgeakte, einem handschriftlichen Dokument oder bei uns.

Gerne können Sie sich völlig unverbindlich unser Formular Vorsorge-Willenserklärung herunterladen um Ihre letzten Wünsche schriftlich festzuhalten.

Ein Testament sollte klar und eindeutig formuliert sein. Typische Punkte sind:

  • Datum und Unterschrift
  • Eindeutige Benennung der Erben
  • Genaue Vermögensaufteilung
  • Ersatzerben für den Fall des Vorversterbens
  • Vermächtnisse
  • Option einer Testamentsvollstreckung

Über den eigenen Nachlass hinaus Gutes tun

Nachdem Sie geklärt haben, wie Sie Ihr Testament korrekt aufsetzen und hinterlegen, stellt sich vielen die Frage: Wie kann ich über mein Leben hinaus Positives bewirken?

Viele Menschen möchten nicht nur ihre Angehörigen absichern, sondern auch einen bleibenden Beitrag für Gesellschaft oder Umwelt leisten. Eine gemeinnützige Testamentsspende bietet hier eine besondere Möglichkeit.

Ein „grünes Testament“ – Gutes weitergeben mit Greenpeace

Eine Testamentsspende an Greenpeace ermöglicht es, dauerhaft Gutes zu tun – etwa für Natur, Klima und kommende Generationen.

Webinar-Hinweis:
Am 13. November 2025 um 18 Uhr bietet Greenpeace ein kostenloses Webinar an:

  • Rechtsanwalt Dr. Josef Unterweger erklärt alles Wichtige rund um Testament und Testamentsspende
  • Greenpeace-Geschäftsführer Mag. Alexander Egit gibt Einblicke in die Arbeit der Organisation
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